Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer das Recht aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist oder mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Für die Errichtung oder Änderung einer Entwässerungsanlage ist ein Entwässerungsantrag zu stellen. Dem Antragsformular sind üblicherweise folgende Antragsunterlagen in 3-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Lageplan M 1:500 mit der Lage der öffentlichen Kanäle sowie Führung der vorhandenen und geplanten  Abwasserleitungen auf dem Grundstück
  • Stutzenplan der Stadt Werther (Westf.) – erhältlich bei (Kontakt: Frau Friesen, Tel.05203/705-66)
  • Grundriss des Kellergeschosses, ebenso aller übrigen Geschosse mit allen Angaben über Leitungsführung, Schächte, hebeanlagen, Abscheider, usw.
  • Schnitt des Gebäudes mit Angaben über Leitungsführung, Schächte, Hebeanlagen, Abscheider, usw.

Das Abwasserwerk der Stadt Werther (Westf.) veranlasst die Verlegung des Anschlusskanals bis an die Grenze des privaten Grundstücks. Die Kosten hierfür trägt das Abwasserwerk. Wünsche bezüglich des Lage des Anschlusses werden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt.
 

Diana Friesen

Tel. 05203/705-66
E-mail diana.friesen@stadt-werther.de
Zimmer 35