Straßen- und Wegekonzept 2023 - 2026

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft getreten. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Das ursprüngliche Straßen- und Wegekonzept der Stadt Werther (Westf.) aus dem Jahr 2020 wurde nun fortgeschrieben. Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für den Zeitraum 2023-2026 in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen.